Gebührenordnung Tierärzte (GOT) - Kleintierpraxis Dr. Kikovic

Direkt zum Seiteninhalt
Gebührenordnung für Tierärzte
Die Abrechnung der tierärztlichen Leistungen in unserer Praxis erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Die GOT ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird vom Bundestag erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhalter und Tierarzt zu wahren.
Von Bedeutung für Sie als Tierhalter ist ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung.
Das Honorar sichert nicht nur den Lebensunterhalt des Tierarztes, sondern deckt auch die Kosten und den Investitions- und Innovationsbedarf der tierärztlichen Praxis.
Rund 1000 tierärztliche Einzelleistungen und Behandlungsschritte sind in der GOT mit ihrem Gebührensatz beziffert.
Das Gebührenverzeichnis enthält keine Endpreise für Behandlungen. Die Gebührensätze der medizinischen Einzelschritte müssen nach dem Baukastenprinzip kombiniert werden, um eine vollständige Behandlung berechnen zu können.

Weitere Information und eine Einsicht in die GOT finden Sie bei: www.gesetze-im-internet.de

Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend – Verstöße werden geahndet!
„Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.
Was bedeutet das für Sie?
  • Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
  • Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.
Wann handelt es sich um Notdienst?
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:
  • täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
  • von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
  • von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.
Zurück zum Seiteninhalt