Neue TÄHAV ab 01. März 2018
Zum 01. März 2018 hat sich die Tierärztliche Hausapotheken Verordnung (TÄHAV) geändert.
Unter anderem sind bei der Verwendung bestimmter Antibiotika die Erstellung von Antibiogrammen zwingend vorgeschrieben.
Für Hund und Katze sind dies alle Antibiotika aus der Gruppe der Fluorchinolone
und Cephalosporine der 3. und 4. Generation.
Dabei ist mit Hilfe von Proben zu prüfen, ob die beim Tier vorhandenen Keime
empfindlich gegenüber den angewandten Antibiotika sind.
Weiterhin ist eine Anwendung dieser Antibiotika nur noch möglich, wenn sie für
Hund und Katze zugelassen sind.